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Ausblick auf zukünftige Rentenreformen
Montag, 16. April 2012 um 09:46 Uhr

Jüngst wurde das Weißbuch der EU-Kommission zur Renten- und Pensionspolitik vorgestellt. Nach Meinung der EU Kommission stehen die Rentensysteme aller Mitgliedstaaten – obwohl die Alterssicherungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten historisch gewachsen sind und sich daher teilweise stark voneinander unterscheiden - vor ähnlichen demographischen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Prognosen gehen davon aus, dass bis 2060 mit einer Erhöhung der Lebenserwartung von 7,9 Jahren für Männer und 6,5 Jahren für Frauen gegenüber 2010 zu rechnen ist. Demgegenüber stehen sinkende Beschäftigungszahlen und damit auch geringere Beitragseinnahmen, die sich nachteilig auf umlagefinanzierte Systeme auswirken. Kapitalgedeckte Systeme kämpfen mit sinkenden Vermögenswerten und geringeren Erträgen.

Diese Herausforderungen manchen aus Sicht der Kommission weitere Reformen in der Rentenpolitik unumgänglich. Als zentrale Eckpunkte für weitere Reformen hat die EU-Kommission u.a. folgende Punkte herausgearbeitet (Weißbuch der Europäischen Kommission vom 16.02.2012):

  • Koppelung des Ruhestandsalters an die gestiegene Lebenserwartung;
  • Einschränkung des Zugangs zu Frühpensions- bzw. -rentensystemen und anderen frühzeitigen Ausstiegsmöglichkeiten;
  • Verlängerung der Lebensarbeitszeit durch besseren Zugang zu lebenslangem Lernen;
  • Anpassung der Arbeitsplätze an eine Belegschaft mit höherer Diversität;
  • Förderung des Ausbaus von Beschäftigungschancen für ältere Arbeitskräfte und Unterstützung des aktiven und gesunden Alterns;
  • Angleichung das Ruhestandsalters für Frauen und Männer;
  • Förderung des Ausbaus der Zusatz-Altersvorsorge, um das Ruhestandseinkommen zu

erhöhen.

Bisher gibt es zu diesem Maßnahmenpaket noch keine konkreten Gesetzesvorschläge. Die EU-Kommission hat jedoch angekündigt, (Teile) der erarbeiteten Vorschläge in neue EU-Richtlinien zu gießen bzw. bestehende EU-Richtlinien zu ändern. Diese müssten dann von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Die genannten Punkte machen deutlich, dass auch in Deutschland weitere Reformen in Sachen Rente zu erwarten sind. Bei der „Rente mit 67“ wird es ggf. nicht bleiben. Wenn die steigende Lebenserwartung tatsächlich so eintritt wie prognostiziert, ist langfristig die „Rente 70 +“ realistisch. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich schon heute auf diese Veränderungen einstellen und frühzeitig reagieren. Dabei können Lebensarbeitszeitmodellen schon heute einen großen Beitrag zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen und Vorruhestand leisten. Daneben steht Beschäftigten mit der betrieblichen Altersversorgung eine besonders effiziente und sichere Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge zur Verfügung. Die Versorgungsansprüche sind im Bereich der betrieblichen Altersversorgung durch die Sicherungseinrichtungen Protektor und Pensionssicherungsverein umfangreich gesichert. Im Rahmen einer zukunftsorientierten und verantwortungsvollen Personalpolitik sollten Arbeitgeber diese personalpolitischen Instrumente gezielt einsetzen.

 


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