Am 23. August wurde das am 01.01.2018 in Kraft tretende Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet.
Dieses hat uns veranlasst eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen sowie erster Handlungshinweise zu erstellen.
Betriebsübergang nach Arbeitgeberinsolvenz: Haftung des Betriebserwerbers für betriebliche Altersversorgung.
Anmerkung zu: LArbG Düsseldorf 6. Kammer, Urteil vom 20.01.2017 - 6 Sa 582/16 Leitsatz.
Die RCS Meinung bestätigt sich in der Fachwelt.
Anpassung laufender Leistungen der Betriebsrente
Anmerkung zum Urteil des Bundearbeitsgerichtes (BAG) 3. Senat, Urteil vom 13.12.2016 - 3 AZR 342/15.
Urteil des BAG vom 19.05.2016 (3AZR 794/14) verschärft die Voraussetzungen zur Anwendung der versicherungsförmigen Lösung.
Das Verlangen des Arbeitgebers nach der versicherungsförmigen Lösung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG kann bereits vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers wirksam erklärt werden.